Prüfung

Prüfung 

Einen Führerschein erhält man nur, wenn man sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgeschlossen hat. Da viele nicht wissen was sie da zu erwarten hat, haben wir die Anforderungen, die an einen gestellt werden, hier ausführlich zusammengetragen.


theoretische Prüfung


Die theoretische Prüfung wird vor der praktischen abgelegt. Bei Nichtbestehen wird man auch nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Es handelt sich bei dieser Prüfungsform um einen Ankreuztest. Eine Frage wird gestellt und mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es können eine, aber auch mehrere Lösungen richtig sein. Jede Frage hat zudem noch eine Wertigkeit, nach der sich die Fehlerpunktzahl bei falschem Beantworten richtet.
Als Fehler gilt grundsätzlich jede nicht oder nicht richtig beantwortete Frage. Mehrere Fehler in der Beantwortung einer Frage werden als EIN Fehler bewertet. Zu jeder Frage wird die mögliche Fehlerpunktzahl angegeben und kann 2, 3, 4 oder 5 Punkte ausmachen. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Mindestzeit, da aber jeder Prüfer seinen Nachtschlaf benötigt, wird in der Regel eine Beantwortungszeit von 30 Minuten vorgegeben.
Die Antworten in den Prüfungsbögen umfassen nicht unbedingt alle möglichen Antworten auf die Fragen. Darum solltest Du den theoretischen Unterricht regelmäßig besuchen, denn der Fahrlehrer erläutert die Situationen umfassend und gibt Dir alle möglichen Antworten.

Zulässige Fehlerpunktzahl:
Klasse
zulässige Fehlerpunkte
A
10
A1
10
A2
10
B
10
L

10
AM

10

 

Achtung: Werden 2 Fragen mit je 5 Punkten falsch beantwortet, ist die Prüfung
( obwohl “nur” 10 Fehlerpunkte ) nicht bestanden.


praktische Prüfung

Bei bestehen der praktischen Prüfung erhält man seinen Führerschein. Die Prüfung wird auf dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt. Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV. Prüfungsfahrten haben eine vorgeschriebene Mindestlänge und man muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit man von vorne herein diese Anforderungen an die Fahrt kennt haben wir diese im folgenden aufgeführt.

Die praktische Prüfung setzt sich kurzgefaßt aus folgenden Teilen zusammen:

Grundfahraufgaben – Auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen durchzuführende Übungen, die dem Nachweis der Fahrzeugbeherrschung bei niedriger Geschwindigkeit dienen.
Fahrprüfung außerhalb geschlossener Ortschaften und Prüfung auf Autobahnen. Der Prüfer erläutert vor Fahrtantritt, in welcher Weise er seine Anweisungen geben wird. Außerdem gibt er die Fahrstrecke und Fahrtziele an.


Fehler :

Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen der Fahrprüfung. Jede Grundaufgabe darf zweimal wiederholt werden, aber nicht, wenn ein Gegenstand oder eine anderes Fahrzeug angefahren wird, der Bewerber um die Fahrerlaubnis einer Zweiradklasse stürzt, oder der Prüfling andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.

Zum Abbruch der Prüfungsfahrt führen:

  • wiederholte Fehler bei den Grundfahraufgaben
  • Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Nichtbeachten der Vorfahrt
  • Nichtbeachten von roten Ampeln
  • Fehler, die das Eingreifen des Fahrlehrers erfordern

    Bei einer Häufung leichter Fehler
    , die allein nicht zum Durchfallen führen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Als da wären:
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • ungenügender Abstand
  • falsches Einordnen vor dem Abbiegen
  • mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nicht- oder Falschbenutzung des Fahrtrichtungsanzeigers
  • usw.


Allerdings können gute Leistungen bei der Prüfungsfahrt leichtere Fehler ausgleichen.

Hier noch einmal die “ausführlichen” Anforderungen an die Prüfungsfahrt:


Die Prüfungsfahrt:

Bei der Prüfungsfahrt muß der Bewerber nachweisen, daß er fähig ist, selbstständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen und sich dem Verkehrsfluß anzupassen.

1.) Fahrtechnische Vorbereitung

In Einzelfällen kann es zu Kenntnisüberprüfungen über einzelne Funktionen (Warnblinkanlage, Licht, Hupe, …) des Fahrzeugs kommen.

2.) Verhalten beim Anfahren

Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B sollte nach ca. einer Fahrzeuglänge der Wechsel in den 2. Gang vollzogen sein.

3.) Gangwechsel

Der Bewerber sollte frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B bis 50 km/h mindestens die ersten 4 Gänge verwendet haben. Auch der 5. Gang sollte frühestmöglich genutzt werden. Der Bewerber soll zeigen, daß er die richtige Handhabung des Fahrzeuges in Steigungen und Gefällen beherrscht.

4.) Beobachtung der Fahrbahn und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen

5.) Fahrgeschwindigkeit

Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Verkehrslage anzupassen. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Allerdings werden kurzfristige Überschreitungen nicht beanstandet. Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden.

6.) Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug

Der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten.

7.) Überholen

Es muß die Möglichkeit gegeben sein. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
  • Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
  • Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick in den “Toten Winkel”
  • Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
  • Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
  • Zügiges Überholen mit ausreichend Seitenabstand
  • Betätigung des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
  • Einordnen ohne Behinderung des Überholten

8.) Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen

  • Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
  • Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
  • Rechtzeitige Bremsbereitschaft
  • Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
  • Einfahren in Vorfahrtstraße ohne wesentliche Behinderung
  • Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden

9.) Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind Innen- und Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Es ist rechtzeitig zu blinken. In besonderen Verkehrssituationen (z.B. Abbiegen bei vorhandenen Radwegen) ist ein Schulterblick erforderlich. Nachfolgender und Querverkehr sind zu beobachten, Ein richtiges und rechtzeitiges Einordnen, auch in Einbahnstraßen, ist erforderlich. Auf langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) ist zu achten. Unnötiges Ausholen in der Fahrstreifen des Gegenverkehrs ist beanstandungswürdig. Außerdem sind unnötige Fahrstreifenwechsel zu vermeiden.

10.) Verhalten gegenüber Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren

Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, daß sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten. Richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders wichtig.

11.) Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften

  • 11.1) Vorausschauendes Fahren

    • Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder
    • Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch die Rückspiegel, im Nahbereich erforderlicherfalls durch Schulterblick
    • Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
    • Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
    • Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
    • Wählen einer geeigneten Umkehrmöglichkeit und verkehrsgerechtes Umkehren
    • Deutliches Fahren (z.B. Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen)
    • Richtige Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
    • Fahren nach Wegweisern
    • Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
    • Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden

  • 11.2) Richtige Fahrbahnbenutzung

    • Beachten des Rechtsfahrgebots
    • Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand
    • Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
    • Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
    • Richtiger Fahrstreifenwechsel

  • 11.3) Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten

    • Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit dies möglich (z.B. nicht bei Schnee, …) ist
    • Es ist höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit zu fahren
    • nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
    • Abstand halten
    • Ausnutzen von Überholmöglichkeiten

12.) Fahrtechnischer Abschluß der Fahrt

  • Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen (Gang, Handbremse)
  • Abschließen
  • Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür

Du kannst die Prüfung auch auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe durchführen, allerdings wird dann die Fahrerlaubnis auf die Führung eines Fahrzeuges mit automatischer Kraftübertragung beschränkt und dies natürlich im Führerschein eingetragen.

Wenn Du die theoretische Prüfung bestanden hast und somit zur praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, gelten folgende Mindestzeiten in den einzelnen Klassen:

 

Klasse

Prüfungsdauer

A60 Minuten
A145 Minuten
B45 Minuten
BE45 Minuten
C60 Minuten
CE60 Minuten
C145 Minuten
C1E45 Minuten
D

75 Minuten
DE

45 Minuten
D1

60 Minuten
D1E

45 Minuten
T

60 Minuten
M

45 Minuten
Mofa30 Minuten

 

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.